Die eigene Bildungsarbeit stärken, sich gemeinsam orientieren und mehr Spielraum gewinnen – Bildungskonzepte helfen in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit! Jetzt auch bei der Beantragung von Mitteln des Landesjugendplans. Die Akademie berät, unterstützt und begleitet Träger.
Bildungskonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit verfügt seit jeher über kontinuierlich erprobte und sich ständig aktualisierende Bildungskonzepte. Mit einem eigenen, spezifischen Bildungskonzept kann außerschulische Jugendbildung in ihren vielfältigen Angeboten, kreativen Impulsen, Prinzipien und Haltungen sehr konkret gestärkt, reflektiert und sichtbar gemacht werden. Und mit der seit Anfang 2022 geltenden „Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugenderholung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ (kurz VwV KJA-JSA) des Sozialministeriums vereinfacht ein Bildungskonzept die Beantragung und Abrechnung von Bildungsangeboten.
WAS SIND BILDUNGSKONZEPTE?
Bildungskonzepte sind Instrumente zur Steuerung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit von Trägern und Einrichtungen. Kurz: Sie sind Pläne, die Klarheit über Ziele und Umsetzungsweisen geben.
Ein Bildungskonzept bündelt zunächst allgemeine Anhaltspunkte wie Leitbild, Gesetze, Aufträge und Rahmenbedingungen. Zudem wird die aktuelle Situation betrachtet: was bieten wir an? Was geschieht bei uns in der Praxis? Wer kommt und was beschäftigt Kinder und Jugendliche?
Darauf aufbauend werden Ziele erarbeitet, die Auskunft darüber geben, was mit der Bildungsarbeit erreicht werden soll und welche Prozesse im besten Fall auf dem Weg dorthin stattfinden. Ableitend von den Zielen werden Handlungswege beschrieben. Angaben zur Gestaltung der Räume, der Impulse, der Attraktivität der Angebote und weiteres können auch bei der Reflexion der eigenen Arbeit dienlich sein.
WAS SIND BILDUNGSKONZEPTE NACH DER VWV KJA-JSA?
Die VwV KJA-JSA des Sozialministeriums ermöglicht das Einreichen von Anträgen mit Bildungskonzepten für Jugendleiter*innen-Schulungen, themenorientierte Bildungsmaßnahmen und Projekte mit Bildungscharakter. Interessierte Träger und Einrichtungen können für diese 3 Bereiche nun ein Gesamtkonzept verfassen und vereinfacht Mittel beantragen.
In dem Konzept wird u. a dargestellt, was eure Bildungsarbeit ausmacht und welche Ziele, Formate und Prozesse dabei wichtig sind.
Dieses Bildungskonzept wird von der Akademie zertifiziert. Die Zertifizierung wird über mehrere Jahre gültig sein und mit dieser könnt ihr über den Landesjugendplan für den Bereich Bildung einfacher und gebündelt Mittel beantragen.
WARUM SOLLTEN WIR EIN BILDUNGSKONZEPT VERFASSEN?
Ab wann und für wen es sich lohnt, ein Bildungskonzept zu verfassen, lässt sich pauschal nicht sagen. Ihr entscheidet, ob ihr eure Bildungsarbeit wie bisher ohne schriftliches Konzept gestaltet und weiterhin Maßnahmen einzeln beantragt und abrechnet oder ob ihr ein Gesamtkonzept einreichen wollt. Meldet euch gerne, wenn ihr euch unsicher seid und wir wägen gemeinsam Vor- und Nachteile ab.
Gründe, die für ein Bildungskonzept sprechen, sind:
- Erhalt einer Zertifizierung für das eingereichte Bildungskonzept
- gezieltere Planung zukünftiger Angebote nach aktuellen Bedarfen sowie Ressourcen
- eröffnet Partizipationschancen für Mitarbeitende und Adressat*innen
- Möglichkeit der Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Arbeit
- Orientierung und Sicherheit im Hinblick auf den Bildungsauftrag für alle (ehrenamtlichen) Mitarbeitenden
- Qualitätssicherung der Bildungsarbeit
- Stärkung der eigenen Position nach innen und außen: Jugendarbeit ist Bildungsarbeit!
- Schafft Transparenz und Verbindlichkeit gegenüber den Mitarbeitenden & Ehrenamtlichen, Eltern, Interessierten, der Kommune etc.
- Vereinfachung und Bündelung bei der Beantragung von Landesjugendplanmitteln
- Mehr Spielraum in der finanziellen Planung
Wenn ihr euch für das Einreichen eines Bildungskonzeptes im Rahmen der VwV KJA-JSA entscheidet, muss dieses zuvor von der Akademie der Jugendarbeit zertifiziert worden sein. Diese Bildungskonzepte sollen fünf bis maximal acht Seiten umfassen und werden zunächst für 3 Jahre zertifiziert.
Bevor ihr nun ein neues Bildungskonzept verfasst, prüft bitte, welche Ausgangssituation bei euch vorliegt: Untergruppierungen wenden sich bitte zunächst an die zuständige Dachorganisation, da die VwV KJA-JSA vorsieht, dass deren Bildungskonzepte zu einem Gesamtbildungskonzept des Trägers zusammengefasst werden. Bitte erfragt außerdem, ob bereits Konzeptionen vorhanden sind, mit denen ihr arbeiten könnt.
Ausgangssituationen:
- Es liegt bereits ein Konzept vor.
Nutzt gerne die vorhandene Konzeptionierung und lest diese unter Berücksichtigung des Schwerpunkts Bildung: Sind hier bereits Bildungsziele, -formate und -prozesse formuliert und passen diese zu eurer zukünftigen Bildungsarbeit in dem geplanten Zeitraum? Sendet uns gerne die von euch unter diesen Aspekten vorgeprüfte und ggf. angepasste Konzeption zu. Wir geben euch gerne ein Feedback und ggf. Überarbeitungshinweise und stehen bei Fragen zur Verfügung.
- Wir arbeiten aktuell an einem Konzept.
Teilt uns gerne mit, auf welchem Stand sich die Konzeptionsentwicklung befindet, wen ihr dabei aktuell einbezieht und welchen Umfang ihr plant. Wenn ihr dieses Konzept (auch) im Rahmen der Beantragung nach der neuen VwV KJA-JSA nutzen möchten, achtet darauf, dass eure Bildungsarbeit im Zentrum steht und die Ideen und Bedarfe der Zielgruppe einbezogen werden. Formuliert konkrete Bildungsziele.
Gerne unterstützen wir euch bei der weiteren Arbeit an dem Bildungskonzept. Zum Beispiel mit eine*r Referent*in vor Ort, können gemeinsame Denkprozesse moderiert und fachlich begleitet werden.
- Es liegt noch kein Konzept vor.
Setzt euch mit uns in Verbindung und erfahrt, wie ihr ein prägnantes Bildungskonzept formulieren könnt, das die Informationen enthält, die zur Zertifizierung notwendig sind.
Wir bieten euch Möglichkeiten, Ideen und Impulse, wie ihr schnell und sinnvoll vorankommt!
BERATUNG UND BEGLEITUNG
Wie lässt sich Bildung für den Bereich der außerschulischen Jugendbildung beschreiben? Kindern und Jugendlichen soll allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung ermöglicht werden (vgl. §11 (3) SGB VIII). Außerdem sollen sie zur aktiven Lebensbewältigung befähigt werden. Aber welchen konkreten Bildungsauftrag gibt es bei eurem Träger/ eurer Einrichtung?
Wir unterstützen euch gerne bei Fragen wie: Wie entsteht ein Bildungskonzept, welche Inhalte sind grundlegend und wer sollte an der Konzeptionierung beteiligt werden? Wie könnt ihr Bildungsziele festlegen und geeignete Formate dazu finden? Welche konkreten Bildungsprozesse sollen bei der Zielgruppe angeregt werden und warum?
ZERTIFIZIERUNG
Bitte meldet euch vor dem Einreichen des Konzepts bei uns, damit alle Seiten mit allen notwendigen Informationen ausgestattet sind. Wegen der genauen Fristen und der Formalia bitte unter Downloads schauen.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung und rechtlichen Rahmenbedingungen werden hier auf werden auf Jugendarbeitsnetz.de veröffentlicht.
Downloads
PDF „Bildungsverständnis“ herunterladen
PDF „Leitfaden Bildungskonzept erstellen“ herunterladen
PDF „Fristen und Formalia“ herunterladen
Aktuelle Veranstaltungen zum Thema:
- Infoveranstaltung: Einführung in das Antragsverfahren der neuen VwV KJA/JSA (08. oder 09. Februar 2024)
- Mit Rezept zum Konzept (25. April 2024)
- Bildungskonzepte – Wieso eigentlich (nicht)?! (17. Oktober 2024 oder 18. Oktober 2024)
- „War echt wyld/cringe/lit! Konstruktives Feedback mit Jugendlichen“ (06.12.2024)
INFO
Fachliche Auskünfte
Christin Tauber & Stephanie Garff
Bildungsreferentinnen
0711 896915 -53 & 0711 896915 -54
Organisatorische Auskünfte
Larissa Ehscheidt & Antonia Kraushaar
Sekretariat
0711 896915-50
Mo-Do 09:00 bis 14:00, Fr 09:00 bis 12:00
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, die der Landtag
von Baden-Württemberg beschlossen hat.