Wir freuen uns, euch den Zugang zu unseren Angeboten erleichtern zu können: Die Akademie der Jugendarbeit ist seit dem 10. Juli 2025 auf der Liste anerkannter Bildungseinrichtungen nach § 10 Absatz 7 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu finden. Damit ist die Akademie berechtigt, Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW durchzuführen.
Was ist Bildungszeit?
Bildungszeit bietet die Möglichkeit, während der Arbeitszeit an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Beschäftigte in Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, haben Anspruch auf fünf Tage pro Kalenderjahr. Auch Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben Anspruch auf Bildungszeit.
Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung genutzt werden oder für die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Konkret bedeutet das: Für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung könnt ihr euch beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin freistellen lassen und erhaltet weiterhin Arbeitsentgelt. Trefft mit eurem Arbeitgeber/eurer Arbeitgeberin eine Absprache zur Übernahme der anfallenden Kosten.
Welche Angebote der Akademie betrifft das?
Die Angebote der Akademie, die mindestens einen ganzen Tag dauern, können als Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW gebucht werden. Auch mehrtägige Seminare können besucht werden. Bei mehrtägigen Angeboten sind Block- oder Intervallveranstaltungen möglich sowie E-Learning bzw. Blended Learning, vorausgesetzt, der überwiegende Teil der Gesamtseminarzeit findet in Präsenz statt.
Was müsst ihr dafür tun?
- Prüft, ob ihr Anspruch auf Bildungszeit habt.
- Füllt den Antrag auf Bildungszeit aus. Dieser muss spätestens 9 Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
- Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin muss unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Eingang über den Bildungszeitantrag entscheiden. Gibt es keine Entscheidung innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag auf Bildungszeit als bewilligt Anträge auf Bildungszeit können in bestimmten Fällen auch abgelehnt werden, z.B. aus dringenden betrieblichen Gründen.
- Die Veranstaltung muss vor Ablauf der Anmeldefrist der Akademie von euch über unsere Website gebucht werden. Das entsprechende Häkchen zur Bildungszeit muss dabei gesetzt worden sein.
- Spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Bildungszeitmaßnahme muss ein Teilnahmenachweis beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
HINWEIS
Weitere wichtige Informationen und Ansprechpartner befinden sich hier. (www.bildungszeit-bw.de)